AGB


1. GELTUNGSBEREICH

a)  Die oko GmbH (theoko) (nachfolgend «Theoko» oder «Anbieterin», Sitz Reinach BL, Schweiz) entwickelt, produziert, personalisiert und vertreibt patentierte Kork-Sportprodukte, insbesondere Kork-Schienbeinschoner, sowie verwandte Industrial-Design-Leistungen, Produktentwicklungs- und Prototyping-Services, Co-Branding-Editionen, Patentlizenzen und ein Kork-Rücknahme- und Granulierung Programm (Circular Economy).

b)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Theoko und ihren Kunden, unabhängig davon, ob es sich um Geschäftskunden (B2B), Konsumenten (B2C) oder öffentliche Auftraggeber (B2G) handelt. Sie gelten ergänzend zu jedem Einzelvertrag.

c)  Für die Zwecke dieser AGB gelten folgende Kunden Definitionen:

–  Geschäftskunde (B2B): Jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer, Wiederverkäufer, Sportclubs, Verbände, Distributoren, Handelsbetriebe).

–  Konsumentin / Konsument (B2C): Jede natürliche Person, die Produkte oder Leistungen von Theoko zu privaten, nicht-gewerblichen Zwecken erwirbt. Für B2C-Kunden gelten die nachstehenden besonderen Bestimmungen, insbesondere Ziffern 8, 9, 12, 13 und 22, sowie die zwingenden Vorschriften des anwendbaren Konsumentenschutzrechts.

–  Öffentlicher Auftraggeber (B2G): Bund, Kantone, Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten, die dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1) oder der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) unterstehen, sowie staatsnahe Unternehmen. Für B2G-Kunden gelten ergänzend die Bestimmungen von Ziffer 28.

d)  Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnliche Dokumente des Kunden sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn der Kunde in seiner Kommunikation darauf verweist und Theoko die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

e)  Bei Widerspruch zwischen einem Einzelvertrag und diesen AGB gehen die Bestimmungen des Einzelvertrags vor. Spezielle Bestimmungen (Ziffern 25–28) gehen den allgemeinen Bestimmungen vor. Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts gehen für B2C-Kunden stets vor.

2. ABSCHLUSS VON EINZELVERTRÄGEN UND KAUFVERTRÄGEN

a)  Sämtliche Offerten, Preislisten, Produktbeschreibungen, Prospekte, Kataloge und ähnliche Dokumente von Theoko sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument ist ausdrücklich etwas anderes festgehalten. Verbindliche Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 8 Arbeitstage gültig.

b)  Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgehalten wurde, kommt ein Einzelvertrag erst mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Theoko zustande. Die Zustimmung kann auch durch Ausführung der Bestellung (insbesondere durch Versand der Ware) erfolgen.

[NUR B2B]  c)  Bestellungen ausserhalb eines bereits abgeschlossenen Einzelvertrags, Änderungswünsche oder andere Anfragen des Kunden gelten als Offerte an Theoko. Es steht Theoko frei, diese ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Überlastung der Produktionskapazität, Materialknappheit, Bonitäts-Bedenken oder Reputationsrisiken.

[NUR B2C]  d)  Bestellungen von Konsumenten über den Online-Shop theoko.ch stellen ein verbindliches Kaufangebot dar. Theoko bestätigt den Eingang unverzüglich per E-Mail (Eingangsbestätigung). Der Kaufvertrag kommt erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder mit Versand der Ware zustande.

e)  Theoko ist berechtigt, Mindestbestellmengen festzulegen, insbesondere für individualisierte oder Co-Branding-Editionen.

3. PRODUKTE UND LEISTUNGEN

a)  Theoko produziert Kork-Schienbeinschoner und verwandte Produkte aus Naturkork und Mikrokork. Die Herstellung umfasst mehrere Produktionsschritte.

b)  Theoko bemüht sich um gleichbleibende Qualität. Aufgrund der Natur des Rohstoffs Kork sind geringfügige Abweichungen in Farbe, Maserung, Struktur, Gewicht und Härte produktimmanent und stellen keinen Mangel dar. Bildmaterial in Katalogen und auf der Webseite ist illustrativ und nicht massstabsgetreu.

c)  Die Produkte werden in derzeit vier fixen Grössen angeboten. Theoko behält sich vor, die Anzahl und Bezeichnung der verfügbaren Grössen jederzeit anzupassen. Die verbindliche Grössenauswahl obliegt ausschliesslich dem Kunden (vgl. auch Ziffer 15d).

d)  Theoko behält sich vor, Produkte konstruktiv, materialtechnisch oder produktionstechnisch weiterzuentwickeln. Solche Änderungen begründen keine Ansprüche des Kunden, soweit die zugesicherten Funktionen und Eigenschaften erhalten bleiben.

e)  Theoko übernimmt keine Eignungsgarantie für bestimmte sportartspezifische, ligaspezifische oder verbandsspezifische Anforderungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert. Der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob die Produkte den jeweiligen Reglementen entsprechen.

4. PREISE

[NUR B2B]  a)  Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto, ab Werk (EXW gemäss Incoterms® 2020), in CHF, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie allfälliger Verpackungs-, Versand-, Zoll-, Versicherungs- und sonstiger Nebenkosten.

[NUR B2C]  b)  Im Online-Shop theoko.ch werden sämtliche Preise in CHF inklusive der gesetzlichen Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) ausgewiesen. Allfällige Versandkosten sowie Zölle bei Lieferungen ins Ausland werden dem Konsumenten separat und vollständig ausgewiesen.

c)  Für bereits bestätigte Bestellungen gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.

d)  Bei erheblichen Schwankungen der Rohstoff-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten (Schwankung ≥ 10 %) ist Theoko berechtigt, auch bei bestätigten, noch nicht ausgelieferten Bestellungen eine angemessene Preisanpassung zu verlangen. Der Kunde kann diesfalls innert 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Für Konsumenten gilt: Jede Preiserhöhung nach Vertragsabschluss berechtigt den Konsumenten zum Rücktritt ohne Fristansetzung.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

[NUR B2B]  a)  Sofern nicht anders auf der Rechnung angegeben, sind Rechnungen netto innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Erstbestellungen und Bestellungen über CHF 5'000.— behält sich Theoko Vorauszahlung oder Akkreditiv vor.

[NUR B2C]  b)  Im Online-Shop theoko.ch akzeptiert Theoko Kreditkarte, PayPal und TWINT. Bei Vorkasse beginnt die Produktion erst nach vollständigem Zahlungseingang. Theoko zeigt die verfügbaren Zahlungsmethoden aktuell auf der Checkout-Seite an.

c)  Abzüge von Rechnungsbeträgen (Skonti, Rabatte, Retouren-Verrechnungen) dürfen nicht vorgenommen werden, ausser sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

[NUR B2B]  d)  Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

[NUR B2B]  e)  Bei Zahlungsverzug ist Theoko berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. sowie Mahngebühren von CHF 40.— pro Mahnung und Kosten allfälliger Inkassomassnahmen zu erheben. Weitere Lieferungen können bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückgehalten werden.

6. LIEFERUNG, GEFAHRENÜBERGANG UND VERSAND

[NUR B2B]  a)  Soweit nicht anders vereinbart, liefert Theoko ab Werk (EXW Reinach BL gemäss Incoterms® 2020). Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer.

[NUR B2C]  b)  Theoko liefert an die vom Konsumenten angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Konsumenten über, sobald die Ware an ihn oder eine von ihm bestimmte Person (nicht den Frachtführer) physisch übergeben wurde. Bei Übergabe an den Frachtführer ohne vorherige Bereitstellung trägt der Frachtführer das Transportrisiko.

c)  Theoko liefert aktuell in die Schweiz sowie in sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Lieferungen in weitere Länder auf gesonderte Anfrage.

[NUR B2B]  d)  Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Verbindliche Termine setzen voraus, dass der Kunde sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen (insbesondere Freigabe der Personalisierungsdaten) rechtzeitig erbracht hat. Bei Lieferverzug hat der Geschäftskunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 20 Arbeitstagen anzusetzen.

[NUR B2C]  e)  Theoko gibt im Online-Shop die voraussichtliche Lieferzeit an. Sofern keine verbindliche Lieferfrist angegeben ist, gilt eine angemessene Frist, in der Regel 7–15 Werktage ab Produktionsstart. Bei Überschreitung kann der Konsument nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.

f)  Theoko ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

g)  Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden, sofern nicht anders vereinbart oder im Online-Shop angegeben. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

[NUR B2B]  h)  Lagert die Ware nach Anzeige der Versandbereitschaft länger als 14 Tage beim Kunden auf Abruf, ist Theoko berechtigt, eine Lagergebühr von 0.5 % des Auftragswertes pro angefangene Woche, maximal 5 % des Auftragswertes, zu erheben.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

a)  Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum von Theoko. Bei Lieferungen ins Ausland gelten ergänzend die Regeln des am Bestimmungsort geltenden Rechts; der Kunde hat Theoko bei der Eintragung des Eigentumsvorbehalts angemessen zu unterstützen.

b)  Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen die üblichen Risiken (Diebstahl, Feuer, Wasser) zu versichern.

[NUR B2B]  c)  Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräussern. Er tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Eigentumsvorbehalts an Theoko ab.

8. WIDERRUFSRECHT (NUR B2C)

Dieser Abschnitt gilt ausschliesslich für Konsumenten im Sinne von Ziffer 1 lit. c.

[NUR B2C]  a)  Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, insbesondere Deutschland und Österreich, haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

[NUR B2C]  b)  Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB; Art. 16 lit. c Richtlinie 2011/83/EU). Sämtliche personalisierten Kork-Schienbeinschoner von Theoko fallen unter diese Ausnahme und zwar gemäss EuGH-Urteil vom 21. Oktober 2020 (C-529/19, «Möbel Kraft») unabhängig davon, ob mit der Herstellung bereits begonnen wurde.

[NUR B2C]  c)  Für Konsumenten mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz besteht im Online-Fernabsatzhandel kein gesetzliches allgemeines Widerrufsrecht (vgl. Art. 40a–40g OR e contrario; das gesetzliche Widerrufsrecht nach Art. 40b OR gilt ausschliesslich bei Haustür- und Telefongeschäften). Jedes über das gesetzliche Minimum hinausgehende Rückgaberecht richtet sich nach Ziffer 12.

[NUR B2C]  d)  Soweit im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht (insbesondere bei nicht-personalisierten Produkten für EU-Konsumenten), gilt: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter (nicht der Frachtführer) die Waren in Besitz genommen hat. Zur Ausübung des Widerrufs ist eine eindeutige Erklärung (z.B. per E-Mail an info@theoko.ch oder per Brief) vor Ablauf der Frist erforderlich. Der Konsument kann das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

Muster-Widerrufsformular An: oko GmbH (theoko) · Sonnenweg 3 · CH-4153 Reinach BL · info@theoko.ch Ich/Wir widerrufe(n) den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf Folgender Waren:
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _________________________________
Name des/der Verbraucher(s):  ______________________________________
Anschrift plus Bestellnummer:  ________________________________________________________
Unterschrift (nur bei schriftlicher Mitteilung): ____________________
Datum:  ____________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.

[NUR B2C] e) Folgen des Widerrufs: Theoko erstattet alle Zahlungen inkl. Standardlieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung zurück, und zwar über dasselbe Zahlungsmittel. Theoko kann die Rückzahlung bis Eingang der zurückgesandten Ware verweigern. Rücksendekosten trägt der Konsument.

[NUR B2C]  f)  Der Konsument haftet nur für einen Wertverlust der Waren, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

9. PRÜFUNGS- UND MÄNGELRÜGEPFLICHT

[NUR B2B]  a)  Der Geschäftskunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offene Mängel sind innert 5 Arbeitstagen ab Erhalt schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innert 5 Arbeitstagen ab Entdeckung, schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine rechtzeitige und ordnungsgemässe Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt (Art. 201 OR). Sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aus Sachmängeln sind in diesem Fall ausgeschlossen.

[NUR B2C]  b)  Für Konsumenten gelten keine verkürzten Rügefristen. Zur zügigen Abwicklung bittet Theoko um rasche Kontaktaufnahme bei erkennbaren Mängeln. Mängelrügen sind mit Foto-Dokumentation und Bestellreferenz an info@theoko.ch zu richten.

c)  Die Mängelrüge hat den Mangel präzise zu beschreiben und durch Fotos, Belegmuster oder vergleichbare Nachweise zu dokumentieren. Rügen sind schriftlich an info@theoko.ch zu richten.

10. GEWÄHRLEISTUNG

a) Theoko gewährleistet, dass die gelieferte Ware bei Gefahrenübergang den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entspricht und keine erheblichen Mängel aufweist, die ihren Wert oder die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigen.

[NUR B2B] b) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Kunde nach Wahl von Theoko Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist und mindestens zwei Versuchen fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (Preisminderung, Rücktritt) gemäss Art. 205 OR zu.

[NUR B2C] c) Bei berechtigter Mängelrüge kann der Konsument Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Theoko kann die gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn diese mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden ist. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist und mindestens zwei Versuchen fehl, stehen dem Konsumenten die gesetzlichen Rechte (Preisminderung, Rücktritt) zu.

[NUR B2B] d) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung.

e) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere: (i) Mängel infolge unsachgemässer Behandlung, Lagerung oder Reinigung; (ii) übermässige Beanspruchung ausserhalb des bestimmungsgemässen Gebrauchs; (iii) normale Abnutzung; (iv) Mängel infolge eigenmächtiger Veränderungen durch den Kunden oder Dritte; (v) kork-typische Variationen in Farbe, Maserung, Porenstruktur und Festigkeit innerhalb der in Ziffer 15 festgelegten Toleranzen; (vi) Mängel, die auf vom Kunden hochgeladenen Bilddaten, Texten oder freigegebenen Produktions-PDFs beruhen.

f) Für personalisierte Produkte beschränkt sich die Gewährleistung auf Material- und Verarbeitungsmängel des Schoner-Rohlings sowie auf Druckfehler, die nachweislich nicht auf der vom Kunden gemäss Ziffer 14 lit. b freigegebenen Produktions-PDF beruhen. Abweichungen der gedruckten Farben, Schriftgrössen oder Bildpositionen, die in der freigegebenen PDF angelegt sind, stellen keinen Mangel dar.

[NUR B2B] g) Theoko schliesst, soweit gesetzlich zulässig, weitergehende Gewährleistungsansprüche aus, insbesondere Wandelung, soweit Nachbesserung oder Ersatzlieferung angeboten wird.

11. PRODUKTHAFTPFLICHT

a)  Die zwingenden Bestimmungen des Schweizer Produktehaftpflichtgesetzes (PrHG, SR 221.112.944) und vergleichbarer ausländischer Vorschriften (insbesondere EU-Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG) bleiben unberührt. Theoko unterhält eine angemessene Betriebs- und Produktehaftpflichtversicherung.

b)  Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte gemäss den von Theoko mitgelieferten Hinweisen, Anleitungen, Pflege- und Sicherheitshinweisen zu verwenden und, soweit zutreffend, Endabnehmer entsprechend zu informieren, insbesondere Hinweise zur korrekten Tragweise und zu sportlichen Sicherheitsvorschriften vollständig weiterzugeben.

c)  Der Kunde informiert Theoko unverzüglich und schriftlich über jeden bekannten Schadenfall (insbesondere Verletzungen) sowie über jede behauptete Produkthaftung Angelegenheit.

d)  Der Kunde wirkt an einem allfälligen Produktrückruf, Produktaustausch oder einer Produktwarnung mit. Die Kosten des Rückrufs trägt diejenige Partei, in deren Verantwortungsbereich der Mangel fällt.

12. RÜCKGABE UND WIDERRUF

[NUR B2B] a) Im B2B/B2G-Verhältnis besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Rückgaben sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Theoko und in originalverpacktem, unbenutztem Zustand zulässig. Für vereinbarte Rücksendungen kann Theoko eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 15 % des Warenwerts sowie alle Versandkosten in Rechnung stellen.

[NUR B2C] b) Für Konsumenten gelten das gesetzliche Widerrufsrecht gemäss Ziffer 8 sowie die dort festgelegten Fristen und Bedingungen. Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind Rückgaben nur mit vorgängiger Zustimmung von Theoko und in unbenutztem Zustand möglich.

c) Personalisierte, individualisierte und gravierte Produkte sowie Sonderanfertigungen und Co-Branding-Editionen sind, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen, von jeder Rückgabe ausgeschlossen.

13. ONLINE-STREITBEILEGUNG (NUR B2C)

Dieser Abschnitt gilt ausschliesslich für Konsumenten.

[NUR B2C] a) Theoko weist darauf hin, dass für Konsumenten mit Wohnsitz in der EU Möglichkeiten der aussergerichtlichen Streitbeilegung über nationale Verbraucherschlichtungsstellen bestehen können. Anfragen zur alternativen Streitbeilegung sind an info@theoko.ch zu richten. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren besteht nicht.

[NUR B2C]  b)  Für Konsumenten mit Wohnsitz in der Schweiz stehen als Anlaufstellen die Schlichtungsbehörden gemäss DSG zur Verfügung. Anfragen zur alternativen Streitbeilegung sind an info@theoko.ch zu richten.

14. PERSONALISIERTE PRODUKTE - BESTELLFINALITÄT UND PDF-FREIGABE

Diese Bestimmungen gelten für alle Kunden (B2B, B2C, B2G) bei personalisierten Bestellungen.

a)  Sämtliche im Konfigurator von Theoko gestalteten Schienbeinschoner sind nach Kundenspezifikation angefertigte, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Waren im Sinne von Art. 16 lit. c der Richtlinie 2011/83/EU und § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

b) Mit dem Anklicken des Buttons «Bestellen» bzw. mit Abschluss des Zahlungsvorgangs gibt der Kunde seine Gestaltung verbindlich frei. Sobald im Checkout-Prozess technisch implementiert, erfolgt die Freigabe zusätzlich durch die Aktivierung des Bestätigungs-Checkboxes («Ich habe Layout, Schreibweise und Grösse geprüft und bestätige diese als verbindliche Produktionsvorlage»). Das System erzeugt automatisch ein Produktions-PDF, das unmittelbar in den Produktionsprozess einfliesst. Eine spätere Änderung, Korrektur oder Stornierung ist ausgeschlossen. Theoko empfiehlt dringend, die Live-Vorschau im Konfigurator vor der Bestellung sorgfältig zu prüfen.

c)  Mit der Freigabe gemäss lit. b geht die Verantwortung für Rechtschreibung, Zahlen, Bildauswahl, Bildauflösung, Farbinterpretation und Grössenwahl vollständig auf den Kunden über. Theoko übernimmt keine Pflicht zur Vorprüfung (Proof) der hochgeladenen Inhalte und haftet nicht für Fehler, die auf vom Kunden hochgeladenen Daten oder vom Kunden gewählten Optionen beruhen.

d)  Theoko behält sich vor, Bestellungen mit erkennbar rechtswidrigen, beleidigenden, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, politisch extremen oder fremde Schutzrechte offensichtlich verletzenden Inhalten ohne Angabe von Gründen abzulehnen und den Kaufpreis vollständig zurückzuerstatten.

e)  Eine Stornierung individualisierter Bestellungen ist nach Freigabe gemäss lit. b ausgeschlossen.

15. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN UND PRODUKTIONSTOLERANZEN (PERSONALISIERUNG)

a)  Hochgeladene Bilddateien müssen im Format JPG, PNG oder PDF vorliegen. Theoko empfiehlt eine Mindestauflösung von 300 dpi bei der finalen Druckgrösse sowie eine Mindestgrösse von 1'500 × 1'500 Pixeln. Bei Dateien, die diese Vorgaben unterschreiten, kann eine sichtbare Pixelbildung oder Unschärfe auftreten; eine solche Unschärfe stellt keinen Sachmangel im Sinne von Art. 197 OR dar. Theoko ist nicht verpflichtet, Dateien unterhalb der Mindestanforderungen technisch zu sperren.

b)  Bildschirme stellen Farben unterschiedlich dar. Die im Konfigurator angezeigte Live-Vorschau gibt das Druckergebnis nur annähernd wieder. Geringfügige Farbabweichungen (DeltaE < 5 für Standardfarben) zwischen Bildschirmdarstellung und gedrucktem Produkt sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar.

c)  Kork ist ein Naturmaterial. Schwankungen in Farbton, Maserung, Porenstruktur, Festigkeit und Gewicht innerhalb handwerklicher Produktionstoleranzen sind charakteristisch und stellen keinen Mangel dar. Alle Massangaben auf der Webseite sind Richtwerte; eine Toleranz von ± 3 mm in Länge, Breite, Dicke ist zulässig.

d)  Die Grössenauswahl trifft ausschliesslich der Kunde. Theoko stellt auf theoko.ch eine Grössentabelle zur Verfügung. Eine falsch gewählte Grösse begründet weder einen Mangel noch ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Theoko empfiehlt bei Unsicherheit die Kontaktaufnahme unter info@theoko.ch vor der Bestellung.

16. HOCHGELADENE INHALTE - RECHTE DRITTER, PFLICHTEN FREISTELLUNG

a)  Der Kunde garantiert, dass alle von ihm im Konfigurator hochgeladenen Inhalte (Bilder, Texte, Logos, Wappen, Namen, Nummern) frei von Rechten Dritter sind, insbesondere von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Namens- und Leistungsschutzrechten. Der Kunde versichert insbesondere, dass er Vereins-, Verbands- oder Sportligalogos sowie Logos und Bilder anderer geschützter Rechtsnatur nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Rechteinhaber hochlädt.

b)  Der Kunde stellt Theoko von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschliesslich angemessener Anwalts- und Rechtsverteidigungskosten, verschuldensunabhängig frei, die aus Verletzungen gemäss lit. a resultieren.

c)  Der Kunde räumt Theoko eine nicht ausschliessliche, weltweite, unentgeltliche, unterlizenzierbare Lizenz an den hochgeladenen Inhalten ein, soweit dies zur Vertragserfüllung (Produktion, Versand, Reklamationsabwicklung) sowie zur anonymisierten internen Qualitätssicherung erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Marketing Nutzung (z.B. Veröffentlichung des fertigen Produkts auf Social Media) erfolgt nur mit gesonderter ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.

d)  Theoko ist nicht verpflichtet, hochgeladene Inhalte vor Produktion auf Rechtmässigkeit zu prüfen, behält sich jedoch das Recht vor, Inhalte, deren Rechtswidrigkeit offensichtlich ist, abzulehnen (vgl. Ziffer 14 lit. d).

e)  Folgende Inhalte sind verboten: (i) Inhalte, die Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen; (ii) Inhalte, die gewaltverherrlichend, rassistisch, diskriminierend, politisch extrem oder anderweitig rechtswidrig sind; (iii) Darstellungen realer Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung; (iv) Inhalte, die gegen geltendes Schweizer Recht oder das Recht des Bestimmungslandes verstossen; (v) pornografische oder sexuell explizite Inhalte; (vi) Marken und Logos Dritter, für die keine nachgewiesene Nutzungserlaubnis vorliegt.

17. CO-BRANDING UND LIMITIERTE EDITIONEN

a)  Bei Co-Branding-Projekten (z.B. mit Sportclubs, Verbänden, Marken) gelten zusätzlich die Bestimmungen des Co-Branding-Einzelvertrags.

b)  Beide Parteien gewähren sich gegenseitig die für die Co-Branding-Edition notwendigen, nicht-ausschliesslichen Markennutzungsrechte für die Dauer und im Umfang des Einzelvertrags. Über das Co-Branding hinaus erfolgt keine Rechtsübertragung.

c)  Co-Branding-Editionen werden in limitierter Stückzahl produziert. Theoko übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Nachproduktion.

d)  Vermarktungs- und Kommunikationsmaterialien zu Co-Branding-Editionen sind vor Veröffentlichung von beiden Parteien freizugeben.

18. KORK-RÜCKNAHMEPROGRAMM (CIRCULAR ECONOMY)

a)  Theoko betreibt ein Rücknahme-, Granulierungs- und Wiederverwertungsprogramm für gebrauchte Kork-Produkte. Details werden in einer separaten Programmbeschreibung festgehalten.

b)  Mit Übergabe gebrauchter Produkte an Theoko überträgt der Kunde sämtliche Rechte und das Eigentum an diesen Produkten an Theoko, einschliesslich der Möglichkeit zur Vermarktung des Recyclingvorgangs in der Nachhaltigkeitskommunikation.

c)  Theoko übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Verwertungsquote oder eine bestimmte Wiederverwendung als identisches Produkt.

19. IMMATERIALGÜTERRECHTE UND PATENTE

a)  Theoko ist Inhaberin von Patenten, Designrechten, Marken, Urheberrechten und sonstigen Immaterialgüterrechten an den Produkten, dem Herstellverfahren, den Designs, Verpackungen und Marketingmaterialien (Patentschutz u.a. in der Schweiz, EU, USA und China). Sämtliche Rechte bleiben bei Theoko.

b)  Mit dem Kauf von Produkten erwirbt der Kunde ausschliesslich das Recht zur Weiterveräusserung oder Nutzung der gekauften Produkte als physische Ware (Erschöpfungsprinzip). Eine Vervielfältigung, Nachahmung, Reverse-Engineering oder Anpassung der Produkte ist untersagt.

c)  Die Verwendung der Marken, Logos und Produktnamen von Theoko in Werbe-, Verkaufs- oder Drittkommunikation ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung zulässig. Theoko stellt Wiederverkäufern auf Anfrage Marken-Guidelines zur Verfügung.

d)  Der Kunde verpflichtet sich, Theoko unverzüglich auf etwaige Schutzrechtsverletzungen durch Dritte hinzuweisen und Theoko bei deren Verfolgung in zumutbarem Umfang zu unterstützen.

e)  Der Kunde wird schadenersatzpflichtig, wenn er Offerten, Vorstudien, Designs oder Prototypen von Theoko Dritten zur Verwertung oder Nachahmung überlässt.

20. LIZENZIERUNG VON SCHUTZRECHTEN

a)  Theoko kann auf Wunsch Patentlizenzen, Design- oder Markenlizenzen an Dritte erteilen. Lizenzbedingungen, Gebiet, Dauer, Mindestabnahmemengen, Lizenzgebühren und Qualitätssicherung werden in einem separaten Lizenzvertrag geregelt.

b)  Ohne separaten Lizenzvertrag erhält der Kunde keinerlei Lizenzrechte an den Schutzrechten von Theoko.

21. GEHEIMHALTUNG

a)  Theoko und der Kunde verpflichten sich, vertrauliche Informationen, von denen sie im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung Kenntnis erhalten haben (insbesondere Produktionsverfahren, Materialspezifikationen, Patent Details, Preise, Kundenlisten, Designs, Roadmaps), geheim zu halten und nur für den Vertragszweck zu verwenden.

b)  Diese Pflichten gelten nicht für Informationen, die: (i) der empfangenden Partei oder der Öffentlichkeit ohne Pflichtverletzung bekannt waren; (ii) von der empfangenden Partei eigenständig entwickelt wurden; (iii) rechtmässig durch Dritte ohne Geheimhaltungspflicht offenbart wurden; (iv) aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

[NUR B2G]  c)  Öffentliche Auftraggeber sind an gesetzliche Transparenz- und Öffentlichkeitspflichten gebunden. Eine Veröffentlichung von Vertragsdetails aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (insbesondere BGÖ, kantonale Öffentlichkeitsgesetze, SIMAP-Publikationspflichten) stellt keine Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht dar. Der öffentliche Auftraggeber wird Theoko vorab informieren.

d)  Die Geheimhaltungspflichten überdauern die Beendigung des Vertragsverhältnisses um 5 Jahre. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne von Art. 6 UWG gelten die gesetzlichen Schutzfristen unbeschränkt fort.

22. DATENSCHUTZ

a)  Der Umgang von Theoko mit Personendaten richtet sich nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) sowie, soweit anwendbar, nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf theoko.ch abrufbar.

b)  Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm an Theoko übermittelte Personendaten (z.B. Lieferadressen, Mitarbeiterdaten, Spielernamen für Personalisierungen) in Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht erhoben und übermittelt wurden und für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen.

[NUR B2C]  c)  Theoko verarbeitet Personendaten von Konsumenten zur Vertragsabwicklung, Kundenpflege und, mit ausdrücklicher Einwilligung, zu Marketingzwecken. Konsumenten haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Anfragen sind an policy@theoko.ch zu richten.

d)  Theoko kann für die Vertragsabwicklung Subauftragsverarbeiter beiziehen und schliesst mit diesen die erforderlichen Datenverarbeitung Verträge ab.

23. HAFTUNG 

[NUR B2B]  a) Theoko haftet gegenüber Geschäftskunden und öffentlichen Auftraggebern ausschliesslich bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körperschäden oder zwingender Haftung nach PrHG. Jegliche weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

[NUR B2C]  b)  Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften des anwendbaren Konsumentenschutzrechts eine weitergehende Haftung gebieten, bleiben diese unberührt.

[NUR B2B]  c)  Ausgeschlossen ist,  soweit gesetzlich zulässig, insbesondere die Haftung für: indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzeinbussen, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter, Aufwendungen für Ersatzbeschaffungen, Marketing Schäden sowie Veranstaltungs- oder Event Ausfälle.

[NUR B2B]  d)  Soweit eine Haftung von Theoko besteht, ist sie auf den einfachen Netto-Auftragswert des schadensbegründenden Einzelauftrags begrenzt.

e)  Theoko haftet nicht für Fehler in personalisierten Produkten, die auf der vom Kunden gemäss Ziffer 14 lit. b freigegebenen Produktions-PDF beruhen, einschliesslich Rechtschreib-, Bildqualitäts- und Farbfehlern.

[NUR B2B] f) Ansprüche aus Vertrag verjähren, soweit gesetzlich zulässig, nach 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädigerin, spätestens 3 Jahre ab dem schadensbegründenden Ereignis. Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche aus Körperschäden oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

24. SCHADLOSHALTUNG

a)  Der Kunde verpflichtet sich, Theoko verschuldensunabhängig von sämtlichen Forderungen Dritter schadlos zu halten (einschliesslich Gerichts- und angemessener Anwaltskosten), die in Zusammenhang stehen mit: (i) fehlerhaften, unvollständigen oder missverständlichen Instruktionen, Druckdaten, Logos oder Personalisierungsangaben des Kunden; (ii) (behaupteten) Verletzungen von Immaterialgüter-, Persönlichkeits-, Verbands- oder Vereinsrechten Dritter in vom Kunden gelieferten Materialien; (iii) Vertrags- oder Sorgfaltspflichtverletzungen durch den Kunden oder dessen Hilfspersonen; (iv) Verwendung der Produkte ausserhalb des bestimmungsgemässen Gebrauchs.

[NUR B2C]  b)  Die Schadloshaltungspflicht gilt für Konsumenten nur, soweit der Konsument das jeweilige auslösende Ereignis schuldhaft verursacht hat.

25. FORCE MAJEURE

a)  Theoko haftet nicht für die Verletzung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf höherer Gewalt beruht. Darunter fallen insbesondere Kriege, Bürgerkriege, bewaffnete Konflikte, Naturkatastrophen, Terrorakte, Epidemien und Pandemien, Quarantäne, Regierungs- und Sanktionsmassnahmen, Feuer, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffengpässe (insbesondere Kork), Energieknappheit, Transport- und Logistikstörungen sowie Ausfälle wesentlicher Lieferanten.

b)  Theoko ist in diesem Fall von der Erfüllung der betroffenen Pflichten während der Dauer der Behinderung befreit; Fristen verlängern sich automatisch um die Dauer der Behinderung.

c)  Dauert die Behinderung mehr als 30 Tage seit Benachrichtigung an, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung zurückzutreten, sofern sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der 30-tägigen Frist erklären. Schadenersatzansprüche sind diesfalls beidseitig ausgeschlossen.

26. EXPORTKONTROLLE, SANKTIONEN, COMPLIANCE

a)  Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren Exportkontroll-, Sanktions- und Embargo-Bestimmungen (Schweiz, EU, USA, UK, UN) zu beachten und keine Produkte direkt oder indirekt an sanktionierte Personen, Organisationen oder Länder weiterzugeben.

b)  Theoko ist berechtigt, einen Einzelvertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn die Erfüllung gegen Exportkontroll- oder Sanktionsbestimmungen verstösst oder ein begründeter Verdacht besteht.

c)  Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Anti-Korruptions-, Anti-Geldwäscherei- und Anti-Bestechungs-Bestimmungen.

27. SPEZIELLE BEDINGUNGEN B2B: WIEDERVERKAUF / RETAIL-PARTNER / TEAM BESTELLUNGEN

Diese Bestimmungen gelten zusätzlich für Wiederverkäufer, Detailhändler, Sportfachgeschäfte, Distributoren, Sportclubs, Schulen und Verbände.

[NUR B2B]  a)  Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, die Produkte in der von Theoko gelieferten Originalverpackung und unter Beibehaltung sämtlicher Hinweise, Pflege-, Sicherheits- und Markenkennzeichnungen zu vertreiben.

[NUR B2B]  b)  Der Wiederverkäufer beachtet die jeweils gültige unverbindliche Preisempfehlung (UVP) als Orientierung, ist jedoch in der Preisgestaltung gegenüber Endabnehmern frei.

[NUR B2B]  c)  Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, ausschliesslich originale Theoko-Produkte unter der Marke «Theoko» zu vertreiben und keine Imitate, gefälschten oder rebrandeten Produkte anzubieten.

[NUR B2B]  d)  Theoko kann eine Mindestabnahmemenge pro Saison festlegen und das Sortiment selektiv vertreiben (Selective Distribution).

[NUR B2B]  e)  Der Wiederverkäufer ist nicht berechtigt, Theoko oder deren Produkte als eigene Produkte zu vermarkten oder rechtliche Erklärungen im Namen von Theoko abzugeben.

[NUR B2B]  f)  Bestellungen für Sportclubs, Mannschaften, Schulen und Verbände unterliegen einer Mindestabnahmemenge und Vorlauffristen, die im Einzelfall festgelegt werden. Bei Team Bestellungen mit Personalisierung sind sämtliche Druckdaten und Personalisierung Angaben gebündelt (z.B. als CSV-Datei) zu übermitteln. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden gehen zu seinen Lasten.

[NUR B2B]  g)  Eine Stornierung individualisierter Bestellungen ist ausgeschlossen, sobald die Produktions-PDF gemäss Ziffer 14 freigegeben wurde.

28. SPEZIELLE BEDINGUNGEN B2G: ÖFFENTLICHE AUFTRAGGEBER

Diese Bestimmungen gelten zusätzlich für öffentliche Auftraggeber im Sinne von Ziffer 1 lit. c.

[NUR B2G]  a)  Bei Widerspruch zwischen diesen Bestimmungen und zwingenden Vorschriften des öffentlichen Beschaffungsrechts (BöB, IVöB) gehen Letztere vor.

[NUR B2G]  b)  Anti-Korruption: Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Einhaltung des Korruptionsstrafrechts (Art. 322ter ff. StGB) sowie der OECD-Anti-Korruptions-Konvention. Es dürfen keinerlei Zuwendungen, Geschenke oder sonstige geldwerte Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt werden, die geeignet sind, die Vergabe oder Abwicklung des Auftrags zu beeinflussen.

[NUR B2G]  c)  Beschaffungsrechts-Konformität: Theoko bestätigt, dass die Leistungserbringung im Einklang mit den Vergabeunterlagen und den einschlägigen Beschaffungsvorschriften erfolgt und alle im Vergabeverfahren gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

[NUR B2G]  d)  Subunternehmer: Theoko informiert den öffentlichen Auftraggeber auf Anfrage über wesentliche Subunternehmer. Ein Wechsel wesentlicher Subunternehmer bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, sofern dies in den Vergabeunterlagen so vorgesehen ist.

[NUR B2G]  e)  Arbeits- und Sozialstandards: Theoko verpflichtet sich zur Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Schweiz (insbesondere anwendbare GAV, Mindestlohnvorschriften) sowie der ILO-Kernarbeitsnormen.

[NUR B2G]  f)  Rechnungsstellung: Rechnungen an öffentliche Auftraggeber enthalten alle gesetzlich verlangten Angaben (MWST, Leistungsperiode, Vertragsreferenz, Bestellnummer). Auf Verlangen stellt Theoko Rechnungen in elektronischer Form (z.B. eBill, XML-Format) aus.

[NUR B2G]  g)  Zahlungsfrist: Sofern im Einzelvertrag nicht anders geregelt, beträgt die Zahlungsfrist für öffentliche Auftraggeber 30 Tage ab Erhalt der ordnungsgemässen Rechnung. Theoko ist bei Verzug berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins (Art. 104 OR) zu erheben.

[NUR B2G]  h)  Transparenz und Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Vertragsdetails im Rahmen gesetzlicher Transparenzpflichten (SIMAP, BGÖ, kantonale Öffentlichkeitsgesetze) veröffentlicht werden können. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nach Möglichkeit durch Schwärzung geschützt.

[NUR B2G]  i)  Referenzen des öffentlichen Auftraggebers: Die öffentliche Nennung des Auftraggebers als Referenzkunde durch Theoko bedarf der ausdrücklichen vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

29. ABWERBEVERBOT

[NUR B2B]  a)  Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit einer Geschäftsbeziehung und innerhalb von 24 Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeitenden von Theoko oder von Theoko eingesetzte Produktionspartner und Subunternehmer, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung tätig waren, direkt oder indirekt abzuwerben.

[NUR B2B]  b)  Für jede Verletzung dieses Abwerbeverbots bezahlt der Kunde Theoko eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe von CHF 100'000.-. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet nicht von der Einhaltung des Abwerbeverbots. Weitergehender Schadenersatz und Unterlassungsansprüche bleiben vorbehalten.

30. REFERENZEN UND WERBUNG

a)  Werbung, Referenzen, Presseerklärungen und ähnliche öffentliche Äusserungen, in denen eine Partei auf die andere Bezug nimmt, sind grundsätzlich nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig.

b)  Ungeachtet dessen darf Theoko den Namen des Kunden in Werbemitteln als Referenzkunden nennen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Der Kunde kann diese Verwendung jederzeit schriftlich für die Zukunft widerrufen. Für öffentliche Auftraggeber gilt Ziffer 28 lit. i.

31. VERSCHIEDENES

a)  Die Abtretung von Rechten und Pflichten unter einem Einzelvertrag ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei möglich. Theoko darf jederzeit Rechte und Pflichten an ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge (Asset Deal, Share Deal, Fusion, Spaltung) abtreten.

b)  Erklärungen in Textform, die durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden (E-Mail, SMS, vereinbarte Kommunikationstools), gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei.

c)  Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines Einzelvertrags ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird der übrige Teil davon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

[NUR B2B]  d)  Ohne schriftlichen Widerspruch innert 14 Tagen seit Bekanntgabe gelten Anpassungen dieser AGB als akzeptiert. Im Widerspruchsfall kann der Kunde das Vertragsverhältnis ordentlich kündigen.

[NUR B2C]  e)  Änderungen dieser AGB gegenüber Konsumenten werden vorgängig mitgeteilt. Wesentliche Änderungen zum Nachteil des Konsumenten erfordern eine ausdrückliche Zustimmung.

32. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

a)  Das Rechtsverhältnis zwischen Theoko und dem Kunden untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG). Soweit jedoch zwingende Vorschriften des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts eines EU-Konsumenten (insbesondere BGB, ABGB) einen weitergehenden Konsumentenschutz gewähren, bleiben diese vorbehalten.

[NUR B2B]  b)  Gerichtsstand ist der Sitz von Theoko, derzeit Reinach BL, Schweiz. Theoko hat das Recht, den Kunden auch beim zuständigen Gericht seines Sitzes oder Geschäftsdomizils zu belangen.

[NUR B2C]  c)  Für Konsumenten gilt als Gerichtsstand wahlweise der Wohnsitz des Konsumenten oder der Sitz von Theoko (Reinach BL, Schweiz).

d)  Vor Anrufung des ordentlichen Gerichts werden die Parteien in gutem Glauben versuchen, Streitigkeiten einvernehmlich zu beheben. Dies hindert keine Partei daran, vorsorgliche Massnahmen oder Sicherungsmassnahmen zu beantragen.